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Bauliche Maßnahmen Seite  1  |  2   
Bei der Planung und Ausführung der baulichen Leistung gibt es ein paar grundsätzliche Punkte zu berücksichtigen. Hierbei unterscheidet man zwischen der äußeren Gebäudehülle (Außenwand, Dach usw) und der inneren Hüllkonstruktion (Innentüren, Innenwände Schachtverkleidungen usw.).
1.)  die äußeren Gebäudehülle
Die Planung und Ausführung der äußeren Gebäudehülle liegt im Verantwortungsbereich des Architekten. Der Haustechnikplaner sollte allerdings ein paar Punkte berücksichtigen bzw. abfragen.
1.1.)  Durchdringung der Sperrschicht für die Luftdichtigkeit
Bei der Massivbauweise ist dieser Punkt eher unkritisch.
Beim Holzhausbau oder Dachgeschoßausbau wird die Luftdichtigkeit mit einer innenliegenden Folie herstellt. Aus diesem Grund möglichst die Durchdringung der Folie vermeiden. In Bereichen mit hoher Installationsdichte vor der Außenwand sollte man eine zusätzliche Abkofferung vor der luftdichten Schicht bauen. Sind Durchdringungen unbedingt erforderlich, müssen diese sorgfältig abgedichtet werden. Diese Leistung muß im Leistungsverzeichnis beschrieben werden.
1.2.)  Anordnung der Außenwanddurchlässe
Wenn im Lüftungskonzept ein Nachströmen der Zuluft über Außenwanddurchlässe geplant ist, muß die Ausführung und Anordnung frühzeitig mit dem Architekten und Bauherrn abgestimmt werden. Außenwanddurchlässe greifen entscheidend in das Fassadenbild ein und müssen deshalb neben der technischen Auslegung auch gestalterisch betrachtet werden.
© 12.04.2002  Georg Sauer