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Mietminderung bei defekter Heizung
Auch für den Mieter gibt es bei einer defekten Heizung etwas zu beachten - die Mietminderung.
unterdimensionierter Heizung
Bei einer Außentemperatur von 0°C werden keine 20°C Raumtemperatur erreicht.
mögliche Mietminderung 5%
Ausfall der Heizung im Winter
Die Heizung fällt für einige Tage aus.
Für die Ausfalltage muß keine Miete gezahlt werden (Amtsgericht Münster Az.: 28C330/86).
überdimensionierter, unwirtschaftlicher Heizung
Das ist der Fall, wenn die installierte Heizung zu groß ausgelegt oder ein wirtschaftlicher Betrieb nicht möglich ist (z. B.: zu großer Kessel).
mögliche Mietminderung 10% (Oberlandesgericht Düsseldorf Az.: 10U109/82)
© 05.09.2001  Georg Sauer