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Leistungsgrenzen
Beim Aufbau einer zentralen Abrechnung von Verbrauchszuständen kommt es zu Überschneidungen von vielen Gewerken. Deshalb ist eine genaue Festlegung der Leistungsgrenzen der einzelnen Gewerke im Vorfeld der Ausführungsplanung erforderlich. Auf Grundlage dieser Leistungsgrenzen können später die einzelnen Planungsaufgaben für die Gewerke festgelegt werden. Folgende mögliche Leistungsabgrenzungen bieten sich an:.
  • Die Zähleinrichtungen werden von dem jeweiligen zu erfassenden Gewerk geliefert. Dar-aus ergibt sich, dass jedes Gewerk seine Zähleinrichtungen gemäß den Vorgaben einer übergeordneten GLT- bzw. MSR-Planung zu programmieren hat. Dieser Aufwand muss bei der LV-Erstellung berücksichtigt werden. Die erforderlichen Angaben zur Programmie-rung der Endgeräte müssen vor Einbau der Endgeräte vom zuständigen Fachplaner für die übergeordnete GLT bzw. MSR abgefragt werden.
    Nachteil:
    Die Übergabe der Adressen durch den GLT-Planer bzw. die korrekte Programmierung der Endgeräte durch die einzelnen Gewerke funktioniert in den seltensten Fällen.
  • Die Messeinrichtungen werden vom Gewerk GLT bzw. MSR geliefert. Die Zähleinrichtun-gen werden wie die Regeleinrichtungen von der MSR-Firma an die ausführenden Gewerke (Heizung / Sanitär / Elektrotechnik) übergeben. Die Adressprogrammierung der Endgeräte erfolgt dann von der MSR-Firma alleine.
    Vorteil:
    Der mechanische Einbau von Zähleinrichtungen ist von den fremden Gewerken meistens problemlos zu erledigen.
© 05.09.2001  Georg Sauer